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Shootings auf TFP-Basis – Ausnahmen

Früher war es so, daß ein Model, welches fotografiert wurde, in der Regel kein einziges der entstandenen Fotos für sich bekommen hat. Einige Fotografen haben dann begonnen, wenn sie bestimmte Projekte umsetzen wollten, ein Model zu fragen, ob es mitmachen würde und es würde für diese Teilnahme dann auch Fotos dieses Shootings bekommen. Die Hauptrechte an den Bildern blieben auch dann beim Fotografen. Das Model bekam jedoch als Bezahlung für seine Mitwirkung einige Fotos (time for prints – gab die Arbeitszeit für die Fotos). Diese Möglichkeit gibt es in Variationen noch heute. Der Fotograf hat immer die Hauptarbeit, was leider heute teilweise nicht mehr gesehen wird. Eher weniger seriöse Fotografen haben mit dafür gesorgt, daß das Anspruchsdenken von unerfahrenen „Models“ manchmal schon von Übel ist.
Manchmal ist es auch denkbar, daß ein Model dem Fotografen ein Projekt vorschlägt, oder man entwickelt eine Idee zusammen. Dann können die Materialkosten ggf. geteilt werden. Hier TFP und die beiden unterschiedlichen Bezahlvarianten im Vergleich:

 

TFP Das Model wird vom Fotografen bezahlt   Der Fotograf wird vom Model / dem
Kunden bezahlt
Intention/Zweck Projekt des Fotografen (manchmal   gemeinsames Projekt) soll mit geeignetem Model umgesetzt werden. Der Fotograf sucht sich das passende Model aus und bestimmt das Thema. Der Kunde des Fotografen oder dieser selbst bucht für ein bestimmtes Thema ein Model. Das Model hat bestimmte Bildwünsche,
die gegen Bezahlung vom Fotografen
umzusetzen sind.
Thema / Inhalt des Shootings Wird vom Fotografen bestimmt oder die Idee des Models wird aufgegriffen. Wird allein vom Kunden bestimmt. Das Model ist „Objekt“, Model im klassischen Sinn. Hier bestimmt allein der Kunde/das Model.
Alle Kundenwünsche werden
(soweit möglich) umgesetzt.
Aufwand des Fotografen Zeit, ggf. spezielle Requisiten, Farben, Material Zeit, ggf. spezielle Requisiten, Farben, Material Zeit, ggf. spezielle Requisiten,
Farben, Material
Aufwand des Models/des Kunden Zeit, ggf. Materialkosten oder   Beteiligung daran. Zeit Zeit
Honorar Honorar wird gegenseitig aufgehoben   (keiner bezahlt etwas – auch keine Fahrtkosten!) Das Model wird bezahlt. Der Fotograf wird bezahlt.
Nutzungsrechte an den Fotos Nicht kommerzielle Nutzungsrechte für beide Parteien. Fotograf hat die Rechte zur Veröffentlichung auch zu Eigenwerbezwecken. Ausschließlich der Fotograf bzw. der Kunde des Fotografen – auch kommerzielle Nutzung. In der Regel ausschließlich beim
Model/dem Kunden.
Ggf. werden beschränkte
Nutzungsrechte dem Fotografen
eingeräumt (gegen Reduktion
des Honorars).
Veröffentlichung Der Fotografen darf mit   schriftlicher Vereinbarung zu Eigenwerbezwecken immer veröffentlichen, das Model ggf. im eingeschränkten nicht kommerziellen Umfang (entsprechend den Vereinbarungen). Durch den Kunden oder Fotografen nach Belieben (und den getroffenen Vereinbarungen). Bestimmt allein das Model/
der Kunde. Eine Veröffentlichung
ist in der Regel bei Privatkunden
ausgeschlossen.
Ausnahmen: Model erwirbt mit
dem Honorar kommerzielle
Veröffentlichungsrechte
(Business-Fotoshooting).
Fotos Das Model erhält einige vom   Fotografen ausgewählte und bearbeitete Fotos, wenn sie fertig sind (bei up fotodesígn mindestens 3 Fotos). Das Model erhält keine Fotos. Das Model erhält innerhalb der
vereinbarten Frist (in der Regel
1 – 2 Wochen) Fotos zur Ansicht
/Vorauswahl oder bereits bearbeitete
Fotos. Die Anzahl richtet sich nach
der Vereinbarung.
MakeUp / Visa Das Model ist für sein Aussehen   verantwortlich. Bei besonderen Anforderungen ggf. Zahlung der Visa durch das Model oder den Fotografen, oder die Kosten werden geteilt. Entsprechend dem Kundenauftrag  / den Wünschen des Fotografen. Das Model hat keine Kosten. Das Model ist für sein Aussehen
verantwortlich, aber ggf. wird eine
Visa dazugebucht und ist
im Preis enthalten oder wird
vom Model separat bezahlt.