FAQ – Frequently asked questions – häufig gestellte Fragen
1. Was kostet ein Fotoshooting?
Der Preis für ein Photoshooting ist immer vom Zweck der Fotos und vom Aufwand (Zeit, Material, Bearbeitung) abhängig, daher kann fast immer eine individuelle Vereinbarung getroffen werden. Privatpersonen (deren Fotos auch in der Regel privat bleiben sollen) zahlen ggf. etwas mehr als (Amateur-)Models deren Bilder der Fotograf auch nutzen darf. Wer kommerziell nutzbare Bilder als „Geschäftskunde“ haben möchte, zahlt natürlich für die umfassenderen Bildnutzungsrechte einen erheblich höheren Preis. Sonderkonditionen sind im Einzelfall möglich. Bewerbungsphotos gibt es ab 59,90 EUR, ein Standardfotoshooting (privat/Business) gibt es ab 119,– EUR. Hier: Details
2. Ich bin minderjährig. Darf ich mich auch fotografieren lassen?
Ja. Das Einverständnis der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter ist jedoch notwendig. Das bedeutet, daß die Eltern vor dem Fotoshooting den Vertrag ebenfalls unterschreiben müssen. Ein Mindestalter gibt es nicht. Wünschenswert ist jedoch wenn Models/Kunden unter 16 Jahren von mindestens einem Elternteil zum Shooting begleitet werden.
3. Was ist wichtig, wenn ich noch nie ein Fotoshooting hatte?
Es ist wichtig, Spaß zu haben! Also sollte ein Termin zum Fotoshooting bei aller vielleicht vorhandenen Aufregung locker gesehen werden. Einfach Sie selbst bleiben! Üben Sie vielleicht vorher zuhause ein wenig vor dem Spiegel, wie Sie sich auf einem Foto gefallen würden. Immer entspannt bleiben, dann läuft das auch beim Shooting. Jede Frage wird gerne beantwortet! Ein konkretes Vorgespräch zum Abklären der persönlichen Wünsche und Vorstellungen sollte vor dem Shooting stattfinden.
4. Werden meine Fotos veröffentlicht?
Nein. Grundsätzlich werden Ihre Fotos weder im Internet noch anderswo veröffentlicht. Sie als Kunde bestimmen das allein. Natürlich können sie dem Fotografen gestatten, die Bilder auch (ggf. auch nur teilweise) für Eigenwerbezwecke zu nutzen. Sie können schriftlich genau bestimmen, was mit den Photos geschehen darf. Sie können eine Erlaubnis zur Veröffentlichung auch auf bestimmte Fotos beschränken. Eine Ausnahme gilt bei TFP-Shootings. Hier ist grundsätzlich eine Veröffentlichung vorgesehen. Aber auch dann können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
5. Darf ich eine Begleitperson zum Shooting mitbringen?
Natürlich dürfen Sie sich zum Shooting begleiten lassen. Die Begleitperson muß sich jedoch dann beim Shooting unauffällig im Hintergrund halten und darf das Model und den Fotografen nicht ablenken. Es ist hilfreich, wenn Sie eine Begleitperson ankündigen (sie kann dann ggf. als Assistenz eingesetzt werden).
6. Bedeutet ein Fotoshooting, daß ich mich ausziehen muß?
Nein, absolut nicht! Sie müssen als Kunde gar nichts! Sie dürfen alles. Sie bestimmen, welche Aufnahmen Sie haben wollen. Wenn sich im Verlauf eines Portrait- oder Fashionshootings ergibt, daß Sie gerne auch freizügige Aufnahmen machen würden, kann das im Anschluß oder einem weiteren Termin geschehen. Die vertraglichen Vereinbarungen werden dann ggf. angepaßt oder ergänzt.
7. Wie soll ich zum Fotoshooting kommen? Was muß ich mitbringen?
Je nach dem besprochenen Thema sollten Sie entsprechend passende Outfits mitbringen. Im Studio können Sie sich in einem separaten Raum umziehen. Outdoor oder in einer speziellen Location muß ggf. improvisiert werden. Auch dort wird selbstverständlich Ihre Privatsphäre so gut wie möglich geschützt.
Sie können sich vorher (dezent) schminken und dann das finale MakeUp vor Ort fertigstellen. Bringen Sie also idealerweise ihr gesamtes Stylingzubehör mit. Ein Grundausstattung ist Notfall im Studio vorhanden.
Wenn Sie eine Visagistin/einen Visagisten hinzugebucht haben, dann besprechen Sie im Idealfall mit dieser/diesem ab, wie sie zum Shooting kommen sollen.
Alle Rasuren sollten mind. 24 Stunden vor dem Shootingtermin erfolgen.
8. Brauche ich eine Visagistin?
Grundsätzlich können Sie sich selbst um Ihr MakeUp kümmern. Das Styling durch eine Visagistin/einen Visagisten ist jedoch für das eine oder andere Shootingthema zu empfehlen. Sie buchen diese dann vorher selbst. Eine Empfehlung kann ich Ihnen gerne geben.
9. Wie darf ich meine Fotos dann nutzen?
Das richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wenn Sie ein kommerzielles Shooting (z.B. Business-Portraits) buchen, dann erwerben Sie in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte.
10. Gibt es einen Vertrag?
Ja. Da Sie einen Fotografen mit der Anfertigung von Fotos beauftragen, ist das immer ein Vertrag.
Je nachdem, was Sie für ein Shooting wünschen, gibt es in der Regel eine schriftliche Vereinbarung zu Ihrem eigenen Schutz. Der Vertrag wird Ihnen auch gerne im Vorfeld übersandt.
11. Was sollte ich sonst noch beachten?
Auf Piercings im Gesicht sollte vor allem bei einem Portrait-Shooting verzichtet werden, da diese den Fotobetrachter sehr von der Person ablenken. Das gilt natürlich nicht, wenn die Piercings gerade im Mittelpunkt der Aufnahmen stehen sollen oder zum „Typ“ gehören.
Je nach Hauttyp können enge Kleidungsstücke und auch Schuhe/Stiefel Abdrücke auf der Haut hinterlassen, die bei einem Kleider- oder Schuhwechsel bei den Aufnahmen dann sichtbar werden. Von daher empfiehlt es sich, in möglichst “lockerer” Kleidung/Unterbekleidung zu kommen.
12. Ich habe da noch weitere Fragen …
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